VEREINSSTATUTEN
Zuriberg Toastmasters Club
- Name und Sitz
Unter dem Namen „Zuriberg Toastmasters Club“ oder „Zuriberg TMC“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
- Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung und Entwicklung von Kommunikations- und Führungskompetenzen und wird im Sinne von Toastmasters International Public Club geführt.
- Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Subventionen
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche Personen im Alter von 18 und mehr Jahren werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 1 Woche vor Ende des Mitgliedschaftsjahres schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten oder Verstössen gegen die Ziele des Vereins aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ohne weiteres ausgeschlossen werden. In allen andern Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung über den Ausschluss. Vor einem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied in jedem Fall anzuhören.
- Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich am Ende der 2. Quartals des Kalenderjahres statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Kenntnisnahme des Jahresbudgets
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
- Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3–Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
- Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums im Rahmen der Vorgaben von Toastmasters International selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
- Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisor, welcher die Buchführung kontrolliert.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
- Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
- Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
- Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
- Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 4. Juni 2019 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Zurich, 4. Juni 2019
Der Präsident/die Präsidentin: Der Protokollführer/die Protokollführerin:
Seitenumbruch
Anhang A – Mitgliedschaftsjahr und Mitgliederbeiträge
Das Mitgliedschaftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Der Eintrittsbeitrag für Neumitglieder, die nie bei Toastmasters International eingetragen waren, beträgt CHF 50.00.
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 150.00.
Bei einem Eintritt während des Mitgliedschaftsjahres beträgt der Mitgliederbeitrag CHF 150.00 geteilt durch 12 und multipliziert mit der aufgerundeten Anzahl Monate, die verbleiben.
Disclaimer
Zuriberg Toastmasters Club cannot guarantee that the content of this website always is correct, accurate, complete, reliable or up to date. Zuriberg Toastmasters Club is not obliged to remove information that is no longer up to date from the Zuriberg Toastmasters Club website or to explicitly identify it as such.